Für die Schulen in Baden-Württemberg
Für Schulen mit Vielfalt
Grundschulen
Die Primarstufe prägt maßgebend die Bildungsbiografie jeder Schülerin und jedes Schülers. In der Grundschule wird das Fundament gelegt, auf dem die weiterführenden Schulen aufbauen. Deswegen sieht der LSBR die Standards an Grundschulen als einen maßgebenden Faktor für hochwertige Bildung innerhalb Baden-Württembergs an.
Leider sieht die aktuelle Lage eher betrüblich aus. Nicht nur, aber vor allem kleine Grundschulen leiden unter Leerstellen, die Schulleitungen sind überlastet und Lehrkräfte werden immer noch zu gering besoldet.
Es ist unerlässlich, dass Grundschulen entlastet werden und die Arbeit der Grundschullehrkräfte angemessen gewürdigt wird, indem sie A13 erhalten, wie es der Standard bei den anderen Schularten ist.
In Zuge der Digitalisierung des Landes darf die Grundschule nicht außer Acht gelassen werden. Es ist eine Tatsache, dass Kinder bereits im jungen Alter den Zugang zu digitalen Endgeräten erhalten und die Schule darauf zu reagieren hat. Für den Landesschülerbeirat bedeutet dies, dass der verantwortungsvolle Umgang mit digitalen Medien bereits in der Primarstufe behandelt werden muss.
Viele Grundschulkinder haben bereits ein politisches Grundbewusstsein, welches sie durch ihre Umgebung erhalten. Hier findet sich ungenutztes Potenzial für die Demokratiebildung, das durch angemessenes Lehr- und Lernmaterial ausgebaut und verstärkt werden kann.
Die Demokratie ist eine Staatsform, welche gelernt und gelebt werden muss. Aus der Sicht des Landesschülerbeirats kann Partizipation nie zu früh stattfinden. Aus diesem Grund fordert der Landesschülerbeirat, dass der Gemeinschaftskundeunterricht in der Primarstufe verstärkt wird und Lehrkräfte passende Unterstützungsangebote erhalten, um den Unterricht angemessen gestalten zu können.
Die „Abschaffung“ der verbindlichen Grundschulempfehlung im Jahr 2012 war und ist immer noch ein heiß diskutiertes Thema in Baden-Württemberg.
Der Landesschülerbeirat betrachtet eine Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlung als nicht erstrebenswert, da das derzeitige System die größte Wahlfreiheit für die Erziehungsberechtigten zulässt. Jedoch muss gewährleistet sein, dass ein besonderes Beratungsverfahren flächendeckend zur Verfügung steht und darauf explizit hingewiesen wird. Eltern erhalten dadurch neben der nicht verbindlichen Grundschulempfehlung weiterem Input, um die richtige Bildungseinrichtung für ihr Kind auswählen zu können.
Werkrealschulen
Der Landesschülerbeirat steht hinter der Werkrealschule und ihrem Konzept. Ihr pädagogisches Angebot fördert die Schülerinnen und Schüler, die praktische Begabungen und Neigungen besitzen. Mit einer starken Verankerung der beruflichen Orientierung an den Werkrealschulen ermöglicht die Schulart, dass praxisorientierte Schülerinnen und Schüler auf Ausbildungsberufe vorbereitet werden.
Obwohl die Werkrealschule eine viable Schulart ist, sind viele Erziehungsberechtigte nicht bereit ihre Kinder auf die Werkrealschule zu schicken. Aus Sicht des Landesschülerbeirats muss deswegen die Schulart innerhalb der Gesellschaft an Anerkennung und Wertschätzung dazugewinnen. Jeder Schüler und jede Schülerin muss die Möglichkeit haben, ungeachtet ihres Umfeldes, die für ihn oder sie passende Schule zu besuchen.
Im Zuge verschiedener bildungspolitischen Maßnahmen haben sich die Gegebenheiten in den Werkrealschulen maßgeblich verändert. So hat die Einführung der Gemeinschaftsschule sowie das Einführen des G-Niveaus auf Realschulen dafür gesorgt, dass immer mehr ursprüngliches Klientel der Werkrealschule auf andere Schularten wechselt.
Für den weiteren Fortbestand und den Erhalt der Werkrealschulen ist es deshalb unabdingbar, dass diese Schulen Kooperationen untereinander, mit Realschulen und/oder mit außerschulischen Partnern eingehen und hierfür zuvor geeignete Rahmenbedingungen seitens des Kultusministeriums geschaffen werden. Die Möglichkeit, an den Werkrealschulen sowohl einen Hauptschul- als auch einen Werkrealschulabschluss abzulegen, wird vom Landesschülerbeirat als sinnvoll erachtet.
Durch eine verlässliche und nachhaltige Zusammenarbeit mit Akteuren der Wirtschaft wird gewährleistet, dass die berufliche Orientierung sich an die örtlichen Bedürfnisse anpassen kann, und dass die Schülerinnen und Schüler möglichst zügig eine berufliche Ausbildung beginnen und abschließen können. Werkrealschülerinnen und -schüler müssen jedoch nach erfolgreichem Abschluss ebenso die Möglichkeit besitzen, ihre schulische Laufbahn fortzusetzen.
Bei entsprechenden Leistungen müssen die Schülerinnen und Schüler mithin die Option besitzen, auf andere Schularten wechseln zu können. In diesem Sinne fordert der Landesschülerbeirat entsprechende Beratungsangebote für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler, insbesondere in den Klassenstufen 5 und 6.
Realschule
Durch eine Anpassung an das veränderte Schulwahlverhalten, das durch die „Abschaffung“ der verbindlichen Grundschule entstanden ist, veränderte sich die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler. Der Landesschülerbeirat sieht diese Veränderung jedoch als kontraproduktiv an. Die Realschule muss eine Schulart sein, auf der Schülerinnen und Schüler auf M-Niveau unterrichtet werden.
Schülerinnen und Schüler die eigentlich eine Empfehlung für die Haupt- oder Werkrealschule erhalten haben, werden auf einer Realschule in der Orientierungsstufe oft überfordert und erst nach zwei Schuljahren auf einem für sie richtigen Niveau unterrichtet.
Diese Schülerinnen und Schüler, die meistens bereits in der Primarstufe nie Erfolgserlebnisse verzeichnen konnten, müssen auf der Realschule zwei weitere Schuljahre der Erfolglosigkeit durchleben, um sich dann am Ende von einer etablierten Klassengemeinschaft trennen zu müssen.
Für das Gremium ist solch ein Bildungsweg für Schülerinnen und Schüler unter allen Umständen zu vermeiden. Hierbei möchte der Landesschülerbeirat vor allem auf die Gemeinschaftsschule, aber auch die Werkrealschule, aufmerksam machen. Diese Schularten, die leider noch eine gewisse Stigmatisierung in der Gesellschaft erleiden müssen, geben schwächeren Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eine individuelle passende Lernumgebung zu erhalten.
Hierbei werden nicht nur die kleineren Schulstandorte der Werkrealschulen und Gemeinschaftsschulen gestärkt, sondern die Realschulen auch entlastet.
Das mehrgliederige Schulsystem kann nur funktionieren, wenn die einzelnen Schularten gleichberechtigt behandelt und gefördert werden. Dies verhindert einerseits Schulschließungen, aber auch eine unnötige Belastung von einzelnen Schulen und Lehrkräften.
Noch wichtiger ist jedoch, dass es auf diese Weise Schülerinnen und Schülern ermöglicht wird, auf einer für sie passenden Schulart ihren Abschluss machen zu können.
Gemeinschaftsschulen
Die Gemeinschaftsschule, die 2012 eingeführt wurde, folgt einem schlüssigen pädagogischen Konzept und begegnet der Heterogenität ihrer Schülerschaft mit individueller Begleitung und alternativer Lernmethodik.
Dies eröffnet den Schülerinnen und Schülern zu jeder Zeit eine Vielzahl von Wegen, um ihr eigenes Leistungsvermögen zu entfalten.
Der Erfolg dieses Konzepts wird einerseits durch die langjährige Praxis in anderen Nationen sowie durch Leistungsvergleiche innerhalb Baden-Württembergs bestätigt. Nichtsdestotrotz bestehen weiterhin Vorbehalte gegenüber der Gemeinschaftsschule.
Dies führt dazu, dass sich ein Großteil der Erziehungsberechtigten, insbesondere von Kindern mit Gymnasialempfehlung, gegen diese Schulart entscheidet. Damit fehlt den Schulen eine ausgewogene Schülerschaft, die notwendig ist, um ihr volles Potenzial entfalten zu können. Dies erscheint dem Landesschülerbeirat besorgniserregent, da die Gemeinschaftsschule explizit von ihrer Vielfalt lebt.
Es empfiehlt sich daher, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, indem die gymnasiale Oberstufe an Gemeinschaftsschulen flächendeckend ausgeweitet wird. Schülerinnen und Schüler sollen dort, wo sie den Großteil ihrer bisherigen Schulzeit verbracht haben, ihre allgemeine Hochschulreife ablegen können.
Es ist zudem unabdingbar, dass an der Gemeinschaftsschule abgelegte Abschlüsse sowohl gesellschaftlich als auch beruflich als gleichwertig zu den Abschlüssen an den anderen Schularten angesehen werden.
Allgemeinbildende Gymnasien
Die allgemeinbildenden Gymnasien verzeichnen in den vergangenen Jahren einen verstärkten Zulauf. Sie bilden damit eine tragende Säule in der baden-württembergischen Bildungslandschaft, dessen hohe Qualität und Ziel der Allgemeinbildung stetig gestärkt werden müssen.
Ein zentraler Baustein hierfür ist ein Ausgleich zwischen den Aufgabenfeldern. Gesellschaftswissenschaftliche Bildung gewinnt in unserer Zeit zunehmend an Bedeutung, weshalb Schulen aus Sicht des Landesschülerbeirats ein fachübergreifendes Profil im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich – ähnlich dem Fach Informatik, Mathematik und Physik (IMP) – anbieten müssen. Schülerinnen und Schüler müssen die Möglichkeit haben, ihren eigenen Interessen und Fähigkeiten nachzukommen.
Der Landesschülerbeirat spricht sich für eine Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 aus. Nach Klasse 10 bzw. Klasse 11 sollen Schülerinnen und Schüler eine gemeinsame Kursstufe besuchen und legen dann gemeinsam dieselbe Abiturprüfung ab. Schülerinnen und Schüler können so selbst entscheiden, wie lange sie die Schule besuchen und in welchem Tempo sie zum Abschluss gelangen möchten.
Die gymnasiale Oberstufe sowie das Abitur besitzen für die Schülerinnen und Schüler einen enorme Bedeutung.
Der Landesschülerbeirat begrüßt grundsätzlich die eingeführte Neukonzeption der gymnasialen Oberstufe und erachtet insbesondere die erhöhte Wahlfreiheit der Schülerinnen und Schüler positiv.
Das Gremium sieht es jedoch als bedenklich an, dass kein gesellschaftswissenschaftlicher Zug (also mindestens 2 Gesellschaftswissenschaften als Leistungskurse) in der Kursstufe gewählt werden kann. Hier fordert der LSBR ein klares Bekenntnis zu den Gesellschaftswissenschaften und ein Einräumen der Wahlmöglichkeit eines gesellschaftswissenschaftlichen Zuges.
Berufliche Schulen
Aus Sicht des Landesschülerbeirats sind die beruflichen Schulen ein wichtiger Bestandteil des Schulwesens, da sie Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Vorbereitung und Weiterbildung bieten. Dieser Charakterzug der beruflichen Schulen muss unter allen Umständen bewahrt und ausgebaut werden.
Der Landeschülerbeirat fordert daher eine Anpassung des aktuellen Bildungsplans für berufliche Schulen. Schülerinnen und Schüler dürfen keine desinteressierten Bürger sein, sondern müssen zu reflektierten Beobachtern und Beteiligten werden.
Hierfür muss der Gemeinschaftskundeunterricht an den beruflichen Schulen und Berufsschulen im Blockunterricht ausgebaut werden. Auch der Englischunterricht kommt oftmals zu kurz. Viele Ausbildungsberufe verwenden mittlerweile Englisch in ihrem Alltag, wobei das normale Schulenglisch oft schnell erschöpft ist. Deswegen fordert der Landesschülerbeirat eine Erhöhung der Englischstunden während der Ausbildung, um alle Schülerinnen und Schüler bestmöglich, in die Berufswelt entlassen zu können.
Schulen in freier Trägerschaft
Alternative pädagogische Methoden machen Schulen in freier Trägerschaft zum Vorreiter neuer bildungspolitischer Konzepte. Deshalb hält sie der Landesschülerbeirat für eine unverzichtbare Bereicherung des deutschen Schulwesens. Besondere Schwerpunkte, wie zum Beispiel die Ausrichtung auf musische und künstlerische Bereiche, sowie intensive Werteerziehung bieten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, die eigene Persönlichkeit in besonderem Maße zu fördern.
Außerdem ist die intensive Einbindung der Eltern ein mögliches Beispiel, wie Erziehungspartnerschaft an Schulen gelingen und gelebt werden kann.
Aus diesen Gründen müssen Schulen in freier Trägerschaft weiterhin Freiräume erhalten, um neue bildungspolitische Innovationen zu erproben und damit zu Vielfalt und Qualität der gesamten Bildungslandschaft beitragen zu können.
Damit Charakter, Eigenständigkeit und Innovationsfähigkeit der Schulen in freier Trägerschaft erhalten bleiben können, hält der Landesschülerbeirat den Kostendeckungsgrad für angemessen und sieht die Einführung eines öffentlichen Berichtswesens über die Kostenstruktur als sinnvoll an.
In diesem Zusammenhang weist der Landesschülerbeirat auf die Gefahr der Selektion und die damit einhergehende soziale Ungerechtigkeit hin. Er befürwortet die Gewährung eines Zuschlags für die Schulen, die auf Schulgeld ganz oder teilweise verzichten möchten.
Darüber hinaus müssen noch mehr Möglichkeiten geschaffen werden, um jedem Kind und Jugendlichen den Zugang zu Schulen in freier Trägerschaft, unabhängig vom Einkommen ihrer oder seiner Eltern, gewährleisten zu können. Alle Schülerinnen und Schüler sollten eine Chance auf die Förderung und Werteerziehung haben, die ihren Bedürfnissen entspricht.
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)
Die Kinder und Jugendlichen, für die der Besuch einer Regelschule nicht sinnvoll ist, erhalten durch die SBBZ einen Ort, der für sie ein individuelles Förderungs- und Bildungsangebot bereitstellt. Durch die verschiedenen Schwerpunkte wird sichergestellt, dass jeder Schüler und jede Schülerin ein auf ihn oder sie abgestimmtes pädagogisches Konzept erhält.
Es ist unerlässlich, dass die Lehrkräfte optimal geschult werden, um den besonderen Anforderungen und Situationen an den SBBZ gerecht zu werden. Insbesondere in den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die einen Fokus auf die geistige Entwicklung des Schülers legen, muss die Lehrkraft in der Lage sein, mit verhaltensauffälligen Schülern richtig umzugehen und Lerninhalte geeignet zu vermitteln.
Durch die SBBZ sollen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen optimal darauf vorbereitet werden, sich in die Gesellschaft zu integrieren. In einer Welt, die immer globalisierter wird, sind Fremdsprachen der Schlüssel zu besseren Chancen auf dem sich stetig wandelnden Arbeitsmarkt. Deswegen sieht der Landesschülerbeirat es als nötig an, dass der Fremdsprachenunterricht aktiv gefördert und gestärkt wird.
Damit Menschen mit Behinderung sich an der Gesellschaft vollwertig beteiligen können, müssen sie ein politisches Grundverständnis haben. Aus diesem Grund muss das Fach Gemeinschaftskunde in dem SBBZ gestärkt und ausgeweitet werden. Schülerinnen und Schüler mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen müssen in der Lage sein, sich für ihre Interessen einzusetzen und dementsprechend argumentieren zu können. Dies kann nur geschehen, wenn ein Verständnis über unsere demokratischen Entscheidungsprozesse vorhanden ist.
Die SBBZ und Förderschulen ermöglichen es benachteiligten Schülerinnen und Schüler unserer Gesellschaft eine angemessene Bildung erhalten zu können. Aus der Sicht des Landesschülerbeirates dürfen diese Schulart und die Schülerinnen und Schüler, die diese besuchen, keineswegs unter irgendeiner Form der Stigmatisierung leiden.
Ganztagsschulen
Die Ganztagsschule ist eine Reaktion auf die Veränderungen in der Arbeitswelt und sie ermöglicht es, dass Schule weitaus mehr als nur eine Bildungseinrichtung ist. Damit die Ganztagsschule bestmöglichst funktionieren kann, erachtet der Landesschülerbeirat das gebundene Modell für empfehlenswert. Die Schulen sollen dennoch die Möglichkeit haben selbst zu entscheiden, ob sie das gebundene oder nur das freie Modell anbieten, um sich an die Gegebenheiten vor Ort anpassen zu können.
Nach Ansicht des Landesschülerbeirates können dadurch die Persönlichkeitsentwicklung sowie die sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ganzheitlich und individuell gefördert werden. Dies wird vor allem durch zusätzliche Möglichkeiten gewährleistet, die im Rahmen der Ganztagsschule entstehen. Der Landesschülerbeirat erwartet sich hiervon eine Anreizwirkung, die zusätzlichen Bildungsangebote zu nutzen sowie zusätzliche Förderung für die Schülerinnen und Schüler. Soziales Lernen sollte ebenfalls ein zentraler Bestandteil sein.
Außerdem wünscht sich der Landesschülerbeirat ein verstärktes Angebot von außerschulischen Kooperationspartnern und eine intensivere Zusammenarbeit mit diesen. Eine Vielfalt von Aktivitäten und Gemeinschaftsprojekten sorgt für die verstärkte Einbindung in den Sozialraum.
Dem Landesschülerbeirat ist besonders wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler bei der Kooperation mit außerschulischen Partnern ein Mitsprache- und ein Mitgestaltungsrecht erhalten, um ein Angebot zu schaffen, das sich überwiegend an den Wünschen der Schülerinnen und Schüler orientiert.
So soll die SMV bei der Einrichtung der Ganztagsschule sowie bei der Erarbeitung und der Umsetzung eines individuellen Ganztagskonzepts, beispielsweise durch die Schulkonferenz, stets mit einbezogen werden. Durch diese Form der Mitbestimmung wird den Schülerinnen und Schülern Demokratieverständnis an einem praktischen Beispiel nahegebracht und vermittelt.
Die allgemeine Rhythmisierung wird vom Landesschülerbeirat als zentrales Gestaltungsmerkmal angesehen, um den Schulalltag an das Lernverhalten der Schüler anzupassen.
Die äußere Rhythmisierung im Schulalltag verfolgt das Ziel, den Schülerinnen und Schülern einen vielfältigen Unterrichtsplan anzubieten. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass Kernfächer vorwiegend am Vormittag und themenverwandte Fächer nicht unmittelbar hintereinander unterrichtet werden.
Damit ein effektives Lernen gesichert ist, müssen ausreichend viele intensive Ruhephasen und die Gestaltung eigener Freiräume möglich sein. Auf eine ausreichende Erholung in der Mittagspause muss geachtet werden. Hier ist dem Gremium vor allem wichtig, dass mindestens die gesetzlich vorgeschriebene 60-Minuten-Pause eingehalten wird. Auch für eine ausgewogene, gesunde und qualitativ hochwertige Mahlzeit während des Mittagsbands muss gesorgt sein.
Ohne ausreichende finanzielle wie auch räumliche Ressourcen für den Aufbau eines koordinierten Ganztagsbetriebes ist eine vielseitige und qualitativ hochwertige Ganztagsschule nicht zu erreichen! Schüler brauchen Rückzugsorte, die von den Unterrichtsräumlichkeiten getrennt sind und Raum für Erholung und Ruhe schaffen. Dadurch wird ein Gegenimpuls zum oftmals intensiven und lebhaften Alltag der Ganztagsschule geschaffen.
Aufgrund der veränderten Familiensituationen und durch die Einführung der Ganztagsschule verlagert sich das soziale Leben der Jugendlichen immer mehr in die Schule. Damit kommt der Institution Schule eine größere Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu. Sie ermöglicht es, veränderte Familiensituationen zu berücksichtigen und Kinder gegebenenfalls aufzufangen. Dabei sehen wir die Schulsozialarbeit als unerlässlichen Bestandteil eines guten Miteinanders an der Schule. Deshalb fordert der Landesschülerbeirat qualifizierte Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter an jeder Schule, wobei ein angemessener Betreuungsschlüssel zugrunde gelegt werden muss. Schule als angstfreien und friedlichen Raum wahrzunehmen, empfindet der Landesschülerbeirat als unerlässliche Voraussetzung für ein angenehmes und lernförderndes Schulklima.
Für Schulen mit Demokratie und Engagement
Demokratiebildung
„Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.“ (Artikel 21 Absatz 1 der Landesverfassung Baden-Württembergs).
Eine starke und wehrhafte Demokratie lebt von Demokratinnen und Demokraten, die sich in ihren Werten sicher sind und diese aktiv leben. „In allen Schulen ist Gemeinschaftskunde ordentliches Lehrfach.“ (Artikel 21 Absatz 2 der Landesverfassung Baden-Württembergs).
In diesem Fach mit Verfassungsrang sollen den Schülern neben den in den Bildungsstandards vorgegebenen Inhalten auch aktuelle politische Themen nähergebracht und diese kontrovers diskutiert werden. Dies erhöht die Fähigkeit der Schüler politische Prozesse zu reflektieren und zu bewerten. Gerade auch durch die aktive Beschäftigung mit dem aktuellen politischen Geschehen kann das politische Interesse der Schüler gestärkt werden.
In diesem Zusammenhang kritisiert der Landesschülerbeirat das vermeintliche Ungleichgewicht der Gesellschaftswissenschaften insbesondere im Vergleich zu den MINT-Fächern. Jedoch kann Demokratie nicht nur theoretisch erlernt, sondern muss in der Schule vor allem auch aktiv gelebt werden.
Deshalb setzt sich der Landesschülerbeirat dafür ein, dass der Gemeinschaftskundeunterricht an allen Schulen, insbesondere in seinem zeitlichen Umfang, ausgebaut wird.
Es sollen neben den in den Bildungsstandards vorgegebenen Inhalten auch aktuelle politische Themen nähergebracht und diese diskutiert werden. Auch der Umgang mit Informationskanälen und Quellen muss zentrales Element werden, um alle Säulen einer freiheitlichen und rechtsstaatlichen Demokratie zu überblicken. Denn eines ist für den Landesschülerbeirat klar: Demokratie muss auch in der Schule und im Unterrichtsgeschehen der Stellenwert zugeordnet werden, den Demokratie auch in der Gesellschaft einnimmt.
„Der Anteil derer, die kein Interesse für politischen Themen zeigen, [ist] nicht unerheblich […] und gleichzeitig ein Indikator für einen Bedarf an qualitativ hochwertigen und auf die Zielgruppe der Jugendlichen zugeschnittenen Angebote der politischen Bildung und der Demokratieförderung […]“ (Jugendstudie Baden-Württemberg 2020).
Insoweit begrüßt das Gremium die im vergangenen Schuljahr eingeführte Leitperspektive Demokratieerziehung. Um endgültige Ergebnisse erheben und bewerten zu können ist es jedoch aus der Sicht des Landesschülerbeirates noch zu früh. Dennoch fordert er über die Leitperspektive hinaus weitere Maßnahmen seitens des Landes, der Gemeinden und Kreise, um quantitativ und qualitativ bessere Partizipationsmöglichkeiten zu schaffen. Ein wichtiger Baustein hierfür wäre eine überregionale, nahbare und direkt beeinflussbare Schülervernetzung.
Die bereits bestehende Rechtsgrundlage nach §69 des baden-württembergischen Schulgesetzes wird in der Praxis aber so gut wie nicht genutzt. An dieser Stelle erwartet der LSBR von den Behörden und Verwaltungen Unterstützung. Hierbei darf es nicht bei Lippenbekenntnissen bleiben, sondern es muss ganz klar nicht nur, aber vor allem auch finanzielle Hilfestellung geleistet werden, ohne solchen Bestrebungen Steine in den Weg zu legen.
Die Schaffung einer solchen regionalen Ebene beinhaltet nach der Bewertung des Landesschülerbeirates ausschließlich Vorteile für die Beteiligten. Es unterstützt nicht nur die Arbeit des Landesschülerbeirates dadurch, dass dieser ein deutlich besseres Bild der Schülerschaft erhält und dass er nicht mehr vor der illusorischen Aufgabe steht, einen Kommunikationskanal vom Landesschülerbeirat zu jedem Schülersprecher und jeder Schülersprecherin in Baden-Württemberg (die schließlich die nächste untere Vertretungsebene darstellen) zu kreieren, auch Schülerinnen und Schüler vor Ort.
Engagement fördern und anerkennen
Durch die Schülermitverantwortung (SMV) haben die Schülerinnen und Schüler erste Berührungspunkte mit dem Geschehen in einem demokratischen Land. Sie lernen dort ihre Werte und Standpunkte zu vertreten und andere Meinungen zu tolerieren. Die Schülerinnen und Schüler lernen Kompetenzen wie Eigenständigkeit und Verantwortungsbewusstsein, mit denen sie ihren Schulalltag und auch zukünftiges Leben aktiv gestalten können.
Der Landesschülerbeirat begrüßt den bereits eingeführten Zeugniseintrag für ehren-amtliches Engagement durch SMV-Arbeit. Das Gremium wünscht sich dabei jedoch mehr Unterstützung für vergleichbare Aktivitäten.
Der Landesschülerbeirat bedauert, dass dieses Engagement in einigen Fällen noch nicht anerkannt wird. Stattdessen müssen sich diese Schülerinnen und Schüler aufgrund fehlenden Verständnisses bei Lehrkräften sowie Mitschülerinnen und Mitschülern rechtfertigen. Dabei sollte man als Schüler unterstützt und gefördert werden, um diese erste Stütze, die das demokratische Leben anbietet, nutzen und genießen zu können.
Hierbei wird nicht die SMV als einzige Mitwirkungsmöglichkeit angesprochen oder bezeichnet. Jede Art Engagement inner- und außerhalb der SMV, das die Schulgemeinschaft weiterbringt, muss beachtet und anerkannt werden. Auf dieser Weise wird diese Aktivität gefördert und auch für andere Mitglieder der Schulgemeinschaft attraktiver.
Verbindungslehrer unterstützen
Verbindungslehrerinnen und -lehrer sind die direkten Ansprechpartner der SMV. Diese sorgen neben den ordnungsgemäßen Abläufen auch für einen reibungslosen Übergang zwischen den Amtsperioden der SMV.
Neben ihrer aktiven Arbeit in der SMV sind sie ein wichtiges Bindeglied zwischen Schülerschaft und Schulleitung. Verbindungslehrerinnen und -lehrer müssen einen zeitlichen Mehraufwand in Kauf nehmen, um dieses Gremium aktiv fördern zu können. Um diese zu entlasten und mehr Anreize für dieses bedeutungsvolle Amt zu schaffen, fordert der Landesschülerbeirat die verbindliche Zuteilung mindestens einer Deputatsstunde für jeden Verbindungslehrer und jede Verbindungslehrerin und damit einhergehend die Herausnahme der Verbindungslehrerarbeit aus dem weitläufigen unsicheren Allgemeinen Ent-lastungspool (AE) der Schulen.
In der baden-württembergischen Schullandschaft ist dies selbstredend die Qualität der Bildung, mit der die Absolventinnen und Absolventen der Schulen ausgerüstet werden. Dieses Wissen dient zur Vorbereitung bis hinaus in das Erwachsenendasein und erzielt in einigen Stellen Fundament für das gesamte restliche Leben.
Dieses Wissens- und Erfahrungspaket ist vielschichtig und divers, denn es erfüllt nicht nur fachliches Wissen, sondern begleitet Sie bis hin zur sozialen und selbstreflektorischen Intelligenz und Kompetenz.
Für Schulen mit Zukunft
Digitalisierung voranbringen
Infrastruktur
Die digitale Infrastruktur ist in ganz Deutschland unausgereift. Die Schulen in Baden-Württemberg sind von dieser Problematik ebenfalls stark betroffen.
Deshalb fordert der Landesschülerbeirat, dass sich das Land um eine landesweite IT-Strategie bemühen muss. Hierzu muss geeignetes IT-Personal an den Schulen eingestellt werden, das die Systeme administriert, um hier die oft überforderten Lehrer zu entlasten. Zudem sollte hier auf offene Standards statt geschlossener Software gesetzt werden, damit für alle nachvollziehbar ist, was mit den eigenen Daten passiert.
Alle Schülerinnen und Schüler müssen Zugang zu geeigneten Endgeräten erhalten, um am digitalen Unterricht teilnehmen zu können. Der Landesschülerbeirat befürwortet daher die Einführung einer Bildungsplattform, jedoch muss darauf geachtet werden, dass die Plattform nicht auf Kosten der Schülerinnen und Schüler und deren Daten aufgebaut werden darf. Auch hier sollte auf freie Software gesetzt werden.
Medienkompetenz und Aufklärung
Die Medienwelt hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Heute hat fast jede und jeder Jugendlicher ein Handy, Tablett und/oder einen Laptop. 89 Prozent der 12 – 19-jährigen ist rund 3,5h täglich online (JIM-Studie 2017).
Den richtigen Umgang müssen sich die meisten jedoch selbst beibringen. Gerade im Zeitalter der Fakenews und Manipulation ist dies kein einfaches Thema mehr.
Deswegen fordert das Gremium Medienkompetenz und den Umgang mit dem Internet als wichtige Bestandteile des Bildungsplans festzulegen. Denn es reicht nicht aus, lediglich Textverarbeitung mit Word oder LibreOffice Writer zu lernen.
Den Schülerinnen und Schüler muss grundlegend gezeigt werden, wie Software funktioniert und wie sie verschiedene Geräte und Systeme korrekt bedienen können, ohne Klickreihenfolgen auswendig zu lernen. Denn ein System bedienen zu können heißt nicht eine Liste ohne Denken abzuarbeiten, sondern zu verstehen was jeder Klick bewirken könnte.
Der korrekte Umgang mit dem Internet wird aktuell in Schulen meist nur in einer Doppelstunde abgearbeitet, in der die Polizei oder Vereine vorbeikommen und versuchen den Schülerinnen und Schüler die Gefahren des Internets beizubringen.
Das ist aus der Sicht des Landesschülerbeirats nicht ausreichend, denn ein Thema kann nicht richtig verinnerlicht werden, wenn man es nicht für eine längere Zeit behandelt.
Der Landesschülerbeirat regt an, auch hier Fortbildungen für Lehrkräfte zu installieren, diese Thematik auch für Lehrerinnen und Lehrer Neues beinhaltet und aktuelle Gegebenheiten Berücksichtigung finden müssen.
Berufliche Orientierung wirksam Begleiten
Der Start in die Berufswelt wird zunehmend komplexer, nicht zuletzt durch die Zunahme der Möglichkeiten. Deshalb sieht der Landesschülerbeirat eine optimale berufliche Orientierung als notwendig an. Dies muss aber schon frühzeitig begonnen werden, da man so seine Stärken und Interessen schnell filtern und besser ausbauen kann. Um dies zu erreichen ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen und der Bundesagentur für Arbeit von äußerst zentraler Bedeutung.
Der Landesschülerbeirat empfiehlt den Schulen die Erweiterung der Praktikumstage von fünf auf mindestens zehn Tage. Dadurch können die Schülerinnen und Schüler ihre Interessen, Stärken, sowie Schwächen selbst herausfinden und diese nach Erfahrung bewusst einsetzen.
Jedoch dürfen diese Praktika nicht in einem Vakuum passieren. Eine reflektierende Vor- und Nachbereitung muss stattfinden, damit die Jugendlichen das Bestmöglichste aus ihren Erfahrungen gewinnen können.
Lehrerinnen und Lehrer nicht überlasten
Die Lehrerinnen und Lehrer sind das Fundament der Schule. Ohne ihren Einsatz ist ein Lernerfolg für Schülerinnen und Schüler praktisch nicht möglich. Dementsprechend ist es unabdingbar, dass genügend qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer an unseren Schulen vorhanden sind. Der Landesschülerbeirat stuft den Lehrermangel insgesamt und insbesondere im ländlichen Raum als ein Problem außerordentlichen Ausmaßes ein.
Nach Ansicht des Landesschülerbeirates soll die Attraktivität, die Lehrerausbildung zu durchlaufen, durch verbesserte Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen insgesamt gesteigert werden. An dieser Stelle ist ebenso zu betonen, dass Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten entsprechend der gleichen Wertigkeit ihrer Tätigkeit dieselbe Entlohnung für ihre Arbeit erhalten sollen.
Darüber hinaus ist eine konstante und regelmäßige Fortbildung der Lehrkräfte zu gewährleisten, um etwaige bildungspolitische Herausforderungen bewältigen zu können. Einen Stellenneuschaffungsstopp sieht der Landesschülerbeirat als kontraproduktiv an. Die Neustellenschaffung sollte stattdessen dynamisch, nach Erhebungen des Statistischen Landesamtes, gestaltet werden.
Der Landesschülerbeirat erachtet es als sinnvoll, hierbei unter besonderen Bedingungen für die Übergangszeit des Lehrkräftemangels potenzielles Lehrpersonal außerhalb klassischer Lehrerausbildungen in das Schulsystem mit einzubeziehen.
Es muss sichergestellt werden, dass Schulen auch in Zukunft mit ausreichend Lehrerinnen und Lehrern versorgt sind – und das in allen Fachbereichen!
Die pädagogische Ausbildung der Lehrkräfte kommt oftmals, in allen Schularten, deutlich zu kurz. Deshalb fordert der Landesschülerbeirat, dass sich angehende Lehrkräfte in der theoretisch-akademischen Ausbildungszeit verstärkt praktisch mit pädagogischen Fertigkeiten auseinandersetzen sollen.
Vergleichbarkeit bei GFS schaffen
Die gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS) bietet den Schülerinnen und Schülern eine gute Möglichkeit nicht nur in Prüfungssituationen ihr Können und Wissen unter Beweis zu stellen. Jedoch sieht der Landesschülerbeirat die nach wie vor geringe Vergleichbarkeit der Anforderungen sehr kritisch. Je nach Lehrkraft schwankt die Erwartung zwischen einem halbstündigen Vortrag samt im Voraus abgegebener Ausarbeitung und einer Kurzpräsentation ohne Handout. Hierdurch besteht keine Vergleichbarkeit mehr.
Daher fordert das Gremium schulintern und -übergreifend einheitliche und vergleichbare Bewertungsstandards. Dadurch würde die Transparenz wie auch die Leistungsgerechtigkeit in diesem Bereich verbessert sowie verstärkt werden.
Qualitätssicherung
Schulen sind der Ort, an dem die Zukunft eines Landes ausgebildet wird. Deswegen sind Lehrkräfte mit die wichtigsten Akteure im Hinblick auf die Entwicklung eines Kindes. Gerade weil dieser Beruf so fundamental ist, muss die Lehrqualität stetig verbessert werden.
Der Landesschülerbeirat spricht sich in diesem Sinne für eine engere Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern in Form von Schülerfeedbacks aus, diese sind nach §114 des Schulgesetztes verpflichtend. Auf die praktische Umsetzung ist der Landesschülerbeirat jedoch noch sehr gespannt. Es sollte auf anonymisierte Evaluationsbögen mit anschließender Nachbesprechung und einem somit stimmigen Gesamtkonzept geachtet werden. Lehrerinnen und Lehrer können so die konstruktive Rückmeldung als Grundlage zur Anpassung und Verbesserung des Unterrichts nutzen und optimale Lernbedingungen gewährleisten.
Darüber hinaus sollte verstärkt auf ein Coaching der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte gesetzt werden, um in regelmäßigen Abständen den individuellen Fortschritt zu erfassen und neue Zielsetzungen zu treffen. Hierdurch lässt sich der Lernerfolg jeder einzelnen Schülerin und jedes einzelnen Schülers unmittelbar verbessern.
Des Weiteren fordert das Gremium unangekündigte Unterrichtsbesuche von neutralen, fachkundigen Personen mit pädagogischem Hintergrund, die besonderes Augenmerk darauflegen, wie die Unterrichtsqualität verbessert und insbesondere mit aufkommenden Verständnisschwierigkeiten umgegangen wird. Dabei sollen vor allem die pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten analysiert und verbessert werden. Ziel des Unterrichtsbesuchs sollte sein, dass die praktizierende Lehrkraft eine faktische und konstruktive Rückmeldung bekommt, was an der Unterrichtsstrategie verbessert werden könnte. Lehrkräfte sollen damit nicht nur Rückmeldung von Schülern erhalten, die auch subjektiv geprägt sein können, sondern auch von Fachkundigen, die das Unterrichtsgeschehen auf einer professionelleren Ebene kompetent bewerten können.
Fortbildungen sind maßgebend für die Unterrichtsqualität. Um diese an Schulen weiterhin zu fördern, sollen Lehrkräfte eine verbindliche Anzahl an Fortbildungen pro Schuljahr besuchen. Diese Maßnahme sollte ergriffen werden, damit Fortbildungen für Lehrpersonen nicht zu einem Wermutstropfen werden, sondern viel mehr animieren auch sich selbst weiterzubilden. An dieser Stelle will der Landesschülerbeirat eine harmonische Zusammenarbeit zum ZSL und IBBW hegen und bewertet deren bisherige Arbeit als grundsätzlich positiv.
Mindeststandards für Schulen
Das Schulgebäude und die allgemeine Atmosphäre des Schullebens zeigen sich als Faktoren, die den Schulunterricht nachweislich sowohl positiv als auch negativ beeinflussen können.
Das Schulhaus muss auf einer für die Schülerinnen und Schüler angenehmen Weise gestaltet und ausgerüstet werden, so dass jede und jeder unter bestmöglichsten Lernbedingungen den Unterricht besuchen kann.
Ziel des Landesschülerbeirats ist es, den Schulalltag angenehmer zu gestalten, damit sich die gesamte Schulgemeinschaft in der Schule wohlfühlt.
Die Modernisierung von Schulgebäuden darf nicht ein kurzfristiges Anliegen von Schulträgern sein, sondern das Ziel muss sein, Schulgebäude langfristig in Stand zu halten, damit Kinder und Jugendliche unter optimalen Bedingungen unterrichtet werden können.
In ganz Baden-Württemberg sind veraltete Möbelausstattungen, nicht funktionierende Beamer und Computer zu beobachten. Hier sieht das Gremium vor allem die Schulträger in der Pflicht diese Zustände zu ändern, jedoch müssen dabei finanziell benachteiligte Kommunen durch entsprechende Förderprogramme des Landes entlastet werden.
Der Landesschülerbeirat fordert auch die Entwicklung von Programmen, die im realistischen Maß eine bessere Qualität des Essens anbieten. Durch eine qualitativ gute Versorgung kann nicht nur das Wohlbefinden eines jeden einzelnen sondern auch die Leistungsbereitschaft der Gruppe verbessert werden.
Das Gremium des Landesschülerbeirats fordert maßgebliche Änderungen in diesen Bereichen, da moderne Schulgebäude und Ausstattung den Schulalltag aller am Schuleben beteiligten Personen verbessern.
Für nachhaltige und soziale Schulen
Bildung für nachhaltige Entwicklung
Der Landesschülerbeirat sieht es als essenziell an, Schülerinnen und Schüler für nachhaltiges Denken und Handeln zu sensibilisieren und dazu anzuregen.
Dies schließt ein, auf die natürlichen Belastbarkeitsgrenzen des Erdsystems und den Umgang mit wachsenden sozialen und globalen Ungerechtigkeiten im Unterrichtsgeschehen hinzuweisen, sowie das Verständnis für die Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen zu schaffen. Um weiterhin Bildung für alle gewährleisten zu können, ist ein Gleichgewicht zwischen ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit notwendig.
Durch unser bisheriges Handeln und Verhalten sind wir an einem Punkt angekommen, an welchem der von Menschen verursachte Klimawandel nicht mehr aufgehalten werden kann, sondern nur noch die schlimmsten Folgen verhindert werden können.
Mithilfe der Implementierung nachhaltiger Handlungsansätze im fachübergreifenden Unterricht wie auch im ganzheitlichen Schulalltag kann der Zugang zum vorausschauenden Umgang mit den aktuellen Problemen ermöglicht werden.
Aus diesem Grund hebt der Landesschülerbeirat die Bedeutung der Leitperspektive „Bildung für nachhaltige Entwicklung” (BNE) für den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler als zukunftsweisende Individuen in einer immer weiter globalisierten Welt hervor. Denn nicht zuletzt werden sie durch dieses Verständnis zu handlungsfähigen Akteuren, die ihre eigene Zukunft maßgeblich mitgestalten können.
Für sozial gerechte Bildung
Das Verhältnis zwischen Bildungserfolg und sozialer Herkunft betrachtet der Landesschülerbeirat mit großer Sorge. Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund besuchen seltener ein Gymnasium und beteiligen sich auch im kleineren Maß am öffentlichem Leben, sei es durch Vereinsarbeit oder ehrenamtliches Engagement.
Der Landesschülerbeirat für unabdingbar, dass niemand im Bildungswesen zurückbleibt. Dazu ist eine intensive Evaluation der Ursachen sowie eine Entwicklung von Maßnahmen dagegen notwendig. Bei diesen heiklen und politisch aufgeladenen Feld sind vorschnelle Maßnahmen, die nur auf Sichtstrukturen ausgelegt sind, besonders fatal.
Als gesicherte Ansatzpunkte sieht der Landesschülerbeirat eine gezielte Förderung im Vorschulalter und in der Primarstufe. Diese Förderung darf sich aber nicht nur auf Basiskompetenzen beschränken, sondern soll die gesamte Lebenswelt der benachteiligten Schülerinnen und Schüler betreffen.
Genauso sollen die bereits bestehenden Konzepte und Förderprogramme, die in anderen Bundesländern Anwendung finden, evaluiert und angepasst eingeführt werden.
Der Zugang zu diesen Förderprogrammen und Bildungsinhalten muss unbürokratisch für alle Schülerinnen und Schüler gewehrt werden. Es ist unabdingbar, dass diese bekannter gemacht und zielgerichtet angeboten werden.
Die große Vielfalt, die sich in unserer Gesellschaft wiederfinden lässt, sollte genutzt werden, um Konflikte, Probleme und Verständigungsschwierigkeiten zu lösen.
Inklusion: Bildungserfolg für Alle
Um Inklusion für alle zum Erfolg zu führen, ist ein starkes Miteinander aller Beteiligten sowie die Bereitstellung ausreichender Ressourcen unabdingbar. Der Landesschülerbeirat hält diese Elemente für essenziell, um allen Schülerinnen und Schülern ungeachtet ihrer körperlichen und geistigen Voraussetzungen die gleichen Chancen und das gleiche Recht auf Bildung zu ermöglichen.
Zudem begrüßt der Landesschülerbeirat die Wahlfreiheit zwischen einem SBBZ und einer Regelschule, um mehr Individualität zu generieren und Barrieren abzubauen.
Die Qualität inklusiver Bildungsangebote muss aber langfristig weiterentwickelt und alle Verantwortlichen in den entsprechenden Bereichen müssen ausreichend geschult und fortgebildet werden. Hierfür sind personelle und finanzielle Aufwendungen notwendig. Nur so kann ein Bildungserfolg für alle Schülerinnen und Schüler gesichert werden.
Diversität in der Schule
Die Schule ist ein Ort, an dem sich ganz viele verschiedene Charaktere sammeln, Kinder mit den unterschiedlichsten familiären Hintergründen. Kinder aus Handwerker-, Unternehmer- oder Hilfsarbeiterfamilien sowie solche aus hoch akademischen Familien. Zu versuchen in dieser äußerst diversen Gruppe einen Gemeinschaftsgedanken zu etablieren, macht die Kunst der Pädagogik aus. Ganz prominent steht darüber „Diversität“. Schulen bezwecken nicht nur den Lernenden beizubringen, was mit der binomischen Formel alles angestellt werden kann, sondern auch, und das zu einem gar nicht so geringen Anteil, die Schülerinnen und Schüler zu kritischen selbstdenkenden, reflektierten und sozialisierten Menschen herangezogen zu werden. Eben das macht es so wichtig einen Gemeinschaftsgedanken früh in vielfältigen Gruppen bilden zu lassen.
Die Diversität wird eben nicht nur durch das berufliche Fundament des Elternhauses und deren Bildungsstand geprägt, sondern auch durch unterschiedlicher Herkunft und ethnische Orientierung.
Deutschland ist christlich geprägt, was sich unverkennbar in der deutschen Gesetzgebung niederschlägt. In Fächern wie katholischer, evangelischer, sowie islamischer Religionslehre oder Ethik betrachtet man verschiedene Konzeptionen des harmonischen Zusammenlebens aus philosophischer Perspektive, was maßgeblich zur menschlichen Toleranzfähigkeit beiträgt. Diese ist in erheblichem Maße elementar für friedliches Zusammenleben. Gerade deshalb sollte über diese Fächer nicht leichtfertig entschieden und geurteilt werden.
Die Grundsteine dafür werden bereits in der Grundschule gelegt. Daher fordert der Landesschülerbeirat Ethik bis hin zur Primarstufe auszuweiten.
Aufklärung und Erste Hilfe
Erste Hilfe als Bürgerpflicht
Die Bürgerpflicht eines jeden ist es, im Falle eines Unfalls, Ersthilfe zu leisten. Um Kenntnisse der Ersthilfe zu sichern, ist es unabdingbar diese in den Bildungsplan bereits in der Primarstufe aufzunehmen. Eine frühe Auseinandersetzung mit dem Thema verringert nicht nur die Hemmschwelle, sondern verankert auch das Wissen von der Erstversorgung bis hin zu lebensrettenden Maßnahmen. Die Themen und Kompetenzen, die zu Ersthilfe gehören, können dabei fächerübergreifend übernommen werden. Durch die Einführung der Ersthilfe-Maßnahmen als Pflichtthema in den Bildungsplan, wird Schülerinnen und Schülern eine Sicherheit gegeben, durch die sie souverän als Ersthelfer in Notfallsituationen reagieren können. Aus diesem Grund fordert der Landesschülerbeirat die Implementierung des Themenkomplexes „Erste Hilfe“ in den Bildungsplänen.
Sensibilisierung für diskriminierendes
Verhalten
Diskriminierung findet in unserer Gesellschaft in allen ihren Formen leider noch viel zu oft statt und kann massive Auswirkungen auf die Psyche Einzelner haben.
Schule hat auch eine erzieherische Aufgabe. Viel zu wenig Eltern klären ihre Kinder über Diskriminierungsformen auf. Doch unser gemeinsames Miteinander ist von verschiedenen Kulturen, Religionen und Individuen geprägt. Dafür brauchen wir Respekt und Akzeptanz. Dies muss gelernt und vorgelebt werden, z.B. in Form von Selbsterfahrungseinheiten, klassenstärkende Maßnahmen oder Exkursionen. Der Landesschülerbeirat fordert, dass sich die Sensibilisierung für diskriminierendes Verhalten fächerübergreifend durch das ganze Schulleben zieht, dabei muss auch auf die Gründe eingegangen werden, warum Diskriminierung entsteht.
Seelische und geistige Gesundheit
Schülerinnen und Schüler leiden zunehmend unter seelischen Problemen.
Seelische und geistige Beeinträchtigungen sind nach wie vor mit Stigmatisierungen behaftet und setzen Heranwachsende oft immens unter Druck, diese geheim zu halten. Junge Menschen müssen dazu ermutigt werden, ihre Sorgen offen ausdrücken zu können. Unsere Gemeinschaft muss die Vorurteile gegenüber jeglicher Form von Beeinträchtigung aufzeigen und bekämpfen. Wenn die Schule eine Abbildung unserer Gesellschaft darstellt, muss sie auch ein Ort sein, an dem Schülerinnen und Schülern sich wohl fühlen können. Der Landesschülerbeirat fordert fächerübergreifende Aufklärung zum Thema seelische und geistige Gesundheit, Workshops und niederschwellige Angebote in Form von Schulsozialarbeit für alle Schulformen.
Aufklärung zu sexuell motivierter Gewalt
Sexuell motivierte Gewalt, wie z.B. sexuelle Nötigung oder Belästigung ist in unserer Gesellschaft alltäglich. Auch die Schule kann ein Platz solcher Vergehen sein. Aus diesem Grund ist Prävention und Intervention gegen sexuell motivierte Gewalt im Unterricht notwendig. Dies kann durch ausreichende und zielgerichtete Workshops oder während einer Unterrichtseinheit stattfinden. Es ist wichtig, dies bereits in der Unterstufe angemessen zu thematisieren, weil auch jüngere Schülerinnen und Schüler betroffen sein können. Standardisierte Handlungsempfehlungen bei Vermutung eines Übergriffes sollen sowohl für Lehrende als auch für Lernende zugänglich gemacht werden, um ihnen Sicherheit und wirksame Handlungen and die Hand zu geben. Dadurch kann dem Opfer schnellstmöglich geholfen werden. Für eine Gesellschaft mit erhöhter Zivilcourage und einer höheren Sensibilität gegenüber sexuell motivierter Gewalt und damit Schule ein sicherer Ort für Bildung sein kann, fordert der Landesschülerbeirat die Thematisierung des Themenkomplexes innerhalb der Schule.
Lernen lernen: Nachhaltiges Wissen schaffen
Das Lernen in der heutigen Zeit wird von Mal zu Mal schwieriger, da sich die Bildungshintergründe der Schüler stets ändern. Dadurch haben Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten einen eigenen Lernprozess zu gestalten und diesen zu nutzen.
Der Landesschülerbeirat sieht daher eine Ergänzung des Schullebens mit effektiven Methoden zur Selbstorganisation und des Lernens als äußerst notwendig an. Dadurch kann die Heranführung der Lerntechniken besser durchgeführt und ein eigenes individuelles Arbeitsverhalten ermöglicht werden. Außerdem ist es wichtig, diese Methoden im Theoretischen wie im Praktischen anzuwenden – denn nur so kann das Lernen gelernt werden.