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SMV-Recht


SMV-Recht

Die Landesverfassung stellt in Artikel 21 fest:


Die Jugend ist in den Schulen zu freien
und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des
Schullebens zu beteiligen.


Das ist die Grundlage der SMV-Arbeit in Baden-Württemberg.
Auf Gesetzesebene wird diese Vorgabe in den §§ 62 bis 70 des Schulgesetzes
aufgegriffen, dort werden die Struktur und die Aufgaben der Schülervertretungsarbeit
weiter ausgestaltet und in der SMV-Verordnung noch konkreter definiert.


Bei der SMV-Arbeit ist es oftmals hilfreich, auf diese
rechtlichen Grundlagen zurückgreifen zu können. Insbesondere wenn
es um die Rechte und Pflichten geht, die den an der Schule Beteiligten zustehen,
bestehen nämlich oftmals Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten. Durch
eine eindeutige und transparente Handlungsgrundlage lassen sich dann Missverständnisse
vermeiden.


Die für die SMV wichtigen Rechtsgrundlagen gibt es
hier als Download:

• Schulgesetz
für Baden-Württemberg (SchG)

• Verordnung des Kultusministeriums
über Einrichtung und

   Aufgaben der Schülermitverantwortung (SMV-VO)

Konferenzordnung





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