Der Landesschülerbeirat
ist wie der Landeseltern- und der Landesschulbeirat ein Beratungsgremium des
Kultusministeriums. Er ist damit die höchste Interessensvertretung der über
1,6 Millionen Schülerinnen und Schüler in unserem Land. Das Gremium
hat im April 1994 erstmals seine Arbeit aufgenommen und setzt sich seither für
die Belange der Schüler ein. In dieser Funktion vertritt das Gremium deren
Anliegen nicht nur gegenüber dem Ministerium, sondern es sieht sich auch
als Sprachrohr der Schülerschaft in der Öffentlichkeit. So mischt
sich der LSBR in die aktuellen Debatten um bildungspolitische Entscheidungen
ein und fordert die Politik auf, stets auch die Schülerinteressen im Blick
zu behalten.
Im Landesschülerbeirat
haben Schüler die Möglichkeit, ihre Vorstellungen gegenüber dem
Kultusministerium auf Landesebene zu vertreten. Damit können sie in schulische
und bildungspolitische Entscheidungsprozesse einbezogen werden und auch selbst
eingreifen. Der Landesschülerbeirat hat das Recht, Vorschläge und
Anregungen zu unterbreiten, das Ministerium seinerseits unterrichtet den Landesschülerbeirat
über wichtige allgemeine Angelegenheiten und erteilt ihm die notwendigen
Auskünfte.
LSBR-Aufgaben kompakt:
• Beratungsfunktion gegenüber dem Kultusministerium
– bildungspolitische Entscheidungen debattieren und
Beschlüsse fassen
– in Eigeninitiative erarbeitete Konzepte und Vorschläge
einbringen
• Begleitung der landesweiten SMV-Arbeit
– Teilnahme an den BAG-Sitzungen und Regionaltagungen
– Durchführung des Landesschülerkongresses
– Themenveranstaltungen vor Ort ausrichten
– Unterstützung der SMV’en durch Information
• Mitwirkung in anderen Beratungsgremien
– Landesschulbeirat
– Bundesschülerkonferenz