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Wahlberechtigt
Wahlberechtigt sind alle Schülersprecherinnen und Schülersprecher in Baden Württemberg. Wenn du Schülersprecher bist, suche dir unter „Wahltermine“ deinen Termin und Ort heraus, lass dir deine Funktion von der Schulleitung bescheinigen (Hier die Bescheinigung ) und auf geht’s zur Wahl. Jede Schule kann eine Stimme vergeben. Für den Wahltermin bekommt ihr natürlich eine Schulbefreiung. Außerdem werden eure Fahrtkosten zur Wahl und zurück vom Regierungspräsidium erstattet. Dafür gibt es bei der Wahl Fahrtkostenabrechnungslisten. Meistens gibt es auch noch ein Zuschuss zum Mittagessen.
Wahltermine
Die Termine der Wahlen findet ihr nach Regierungspräsidien geordnet in dieser PDF.
Anmerkung:
Termine für die Wahlen der Schülerinnen und Schüler freier Schulen stehen derzeit noch nicht fest, sie werden nach Bekanntwerden umgehend mitgeteilt.
Ablauf der Wahlen
Die Vertreter für den Landesschülerbeirat werden auf der Ebene der Regierungspräsidien gewählt. Ausnahme hierbei sind die Vertreter der freien Schulen. Über die Wahltermine für Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft wird gesondert informiert. Bei den Haupt- und Werkrealschulen wurden bereits schon regionale Vorwahlen durchgeführt. Die Wahlen finden, separiert nach Schularten, meistens an einem zentralen Ort des jeweiligen Regierungspräsidiums statt. Bei einer Wahl wird nur der Vertreter und Stellvertreter einer Schulart gewählt und es können nur Schülersprecher dieser Schulart auch wählen. Falls du nicht genau weißt in welchem Regierungspräsidium deine Schule liegt kannst du hier nachschauen.
Kandidaten
Jeder Schüler und jede Schülerin, die Mitglied des Schülerrats sind, können sich für die Wahl des Landesschülerbeirats aufstellen lassen. Dafür genügt es, dass du eine Bescheinigung von deiner Schulleitung einholst, die bestätigt, dass du Mitglied des Schülerrats bist. Damit fährst du dann zu den Wahlen (Termine und Örtlichkeiten siehe Rubrik „Wahltermine“), stellst dich, deine Ziele und Ideen für die Arbeit im LSBR vor und lässt dich (hoffentlich) zum LSBR Mitglied wählen.
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