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SMV-Recht
Die Landesverfassung stellt in Artikel 21 fest:
Die Jugend ist in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen.
Das ist die Grundlage der SMV-Arbeit in Baden-Württemberg. Auf Gesetzesebene wird diese Vorgabe in den §§ 62 bis 70 des Schulgesetzes aufgegriffen, dort werden die Struktur und die Aufgaben der Schülervertretungsarbeit weiter ausgestaltet und in der SMV-Verordnung noch konkreter definiert.
Bei der SMV-Arbeit ist es oftmals hilfreich, auf diese rechtlichen Grundlagen zurückgreifen zu können. Insbesondere wenn es um die Rechte und Pflichten geht, die den an der Schule Beteiligten zustehen, bestehen nämlich oftmals Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten. Durch eine eindeutige und transparente Handlungsgrundlage lassen sich dann Missverständnisse vermeiden.
Die für die SMV wichtigen Rechtsgrundlagen gibt es
hier als Download:
• Schulgesetz
für Baden-Württemberg (SchG)
• Verordnung des Kultusministeriums
über Einrichtung und
Aufgaben der Schülermitverantwortung (SMV-VO)
• Konferenzordnung
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